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AGB

§1 Anreisespesen

Die Anreisespesen werden, wenn keine Pauschale vereinbart, immer im Angebot separat aufgelistet. Der Abreisepunkt ist immer Firmensitz. Die Berechnung der Kilometer entspricht http://maps.google.de immer der schnellsten Route.

§2 Nächtigungsspesen

Alle anfallenden Nächtigungskosten, wenn nicht anders besprochen, werden vom Veranstalter getragen. Diese werden im Angebot separat aufgeführt und werden vom der Moderatorin selbst organisiert.

§3 Catering

Die Moderatorin erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

§4 Angebot

Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihr Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

§5 Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung kann kostenfrei für 7 Tage ohne Gewähr erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch um 7 Tage verlängert werden.

§6 Zahlungskonditionen

Wenn keine konkrete Summe im Vorfeld besprochen, werden 50% Vorkasse innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig. Die Restsumme ist während der Veranstaltung vor Ort in bar zu zahlen.

§7 Stornierungen seitens des Veranstalters

Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung behält sich die Moderatorin 50% der Auftragssumme vor.

Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung behält sich die Moderatorin 80% der Auftragssumme vor.

Bei weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung behält sich die Moderatorin 100% der Auftragssumme vor.

§8 Stornierungen seitens der Moderatorin

Für ein Nichterscheinen der Moderatorin wir eine maximale Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an den Veranstalter fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable Ausfälle, wie Todesfall, Krankheit, Unfall oder andere wichtige Gründe (höhere Gewalt). Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung eines gleichwertigen Ersatzpersonals. In diesem Fall wird von der Moderatorin eine Ersatz-Moderatorin zu gleichen Konditionen, wie vereinbart gestellt.

§9 Auftrittsdauer

Die Moderatorin in i.d.R. 1-2 Stunden vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn vor Ort. Die Lokation muss darüber informiert werden und diesem ausdrücklich zustimmen. Die Auftrittsdauer beginnt, wenn nicht anders besprochen, mit dem offiziellen Beginn der Veranstaltung und endet spätestens um 1 Uhr. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftritts-Stunde wird mit zusätzlichen 100 Euro verrechnet. Hierbei zu beachten ist, dass die Verlängerung nur bis zur maximalen Auftrittsdauer von 12 Stunden begrenzt ist.

§10 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten der Moderatorin verursacht worden ist.

Sofern die Moderatorin, durch von ihr nicht zu verantwortenden Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, etc.), die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadensansprüche durch den Veranstalter auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt.

§11 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftritts obliegt nach Absprache vollkommen der auftretenden Moderatorin. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Irene Fribus, sowie geltendes deutsches Recht. Die Moderatorin überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für die oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern ist der Moderatorin gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

Eventuelle Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Bugen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich.